{"id":10818,"date":"2020-12-03T10:33:05","date_gmt":"2020-12-03T09:33:05","guid":{"rendered":"https:\/\/neu-dfkschlesien.site\/?page_id=10818"},"modified":"2023-05-23T13:18:01","modified_gmt":"2023-05-23T11:18:01","slug":"statut","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dfkschlesien.pl\/de\/statut\/","title":{"rendered":"Satzung des DFK Schlesien"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<div class=\"itemFullText\">\n<h3 style=\"text-align: center;\"><strong>SATZUNG DER GESELLSCHAFT: <\/strong><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: center;\"><strong>\u201eSOZIAL-KULTURELLE GESELLSCHAFT DER DEUTSCHEN <\/strong><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: center;\"><strong>IN DER WOIWODSCHFT SCHLESIEN\u201d<\/strong><\/h3>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_tta_accordion active_section=&#8221;0&#8243;][vc_tta_section title=&#8221;KAPITEL I &#8211; ALLGEMEINE FESTSTELLUNGEN&#8221; tab_id=&#8221;1607330460554-f4e177b0-aff4&#8243;][vc_column_text]<strong>KAPITEL I<\/strong><\/p>\n<h2>ALLGEMEINE FESTSTELLUNGEN<\/h2>\n<p>\u00a7 1.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft: mit der Bezeichnung: Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen in der Woiwodschaft Schlesien, im weiteren Text &#8220;Gesellschaft&#8221; genannt, ist eine freiwillige, selbstverwaltende, dauernde Vereinigung, die zum Ziel die Entwicklung und Propagierung von Initiativen, Stellungen und T\u00e4tigkeiten hat, die die Deutsche Minderheit beg\u00fcnstigen, die Stimmung der Anvertrauung und des Respekts zur demokratischen Werten herausbilden, die Verbreitung der Gesetzlichkeit, sowie tr\u00e4gt dazu bei, dass die Menschenrechtskonvention beachtet wird und nat\u00fcrliche Personen sowie Organisationseinheiten, die \u00fcbereinstimmende mit den Prinzipien der Gesellschaft T\u00e4tigkeiten unternehmen, organisationsweise und sachlich f\u00f6rdert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 2.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Gesellschaft: bezeichnet sich: Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen in der Woiwodschaft Schlesien, in Abk\u00fcrzung \u201eSKGD Woi. Schlesien\u201d. Dieser Name ist jeweils mit Bezeichnung der Struktureinheit erg\u00e4nzt. Der Beschluss des \u00a7 58 dieser Satzung findet entsprechende Verwendung.<\/li>\n<li>Die Gesellschaft darf eine Fahne, einen auszeichnenden graphischen Zeichen sowie \u00dcbersetzungen des Namens in andere Sprachen benutzen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 25. September 2011<\/p>\n<p>wurde der Vortlaut dieses Paragrafen ge\u00e4ndert]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 3.<\/p>\n<p>Sitz der Gesellschaft ist Racib\u00f3rz \/ Ratibor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 4.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Gesellschaft ist aufgrund der Vorschriften des Gesetzes vom 07. April 1989 <em>Das Recht \u00fcber Gesellschaften <\/em>(Einheitlicher Text: Gesetzblatt aus dem Jahre 2001 Nr. 79, Pos. 855), des Gesetzes vom 24. April 2003 \u00fcber gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeiten und Freiwilligenarbeit, des Gesetzes vom 06. Januar 2005 \u00fcber nationale und ethnische Minderheiten und Regionalsprache, des Traktats vom 17. Juni 1991 geschlossen zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschlands \u00fcber gute Nachbarschaft und freundliche Zusammenarbeit, sowie dieser Satzung t\u00e4tig.<\/li>\n<li>Die Gesellschaft besitzt die juristische Pers\u00f6nlichkeit.<\/li>\n<li>Die Gesellschaft f\u00fchrt gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeiten im Bereich der Aktivit\u00e4ten f\u00fcr nationale und ethnische Minderheiten und der Regionalsprache durch und wendet dabei die diesbez\u00fcglich geltenden Vorschriften an. Der Umfang der gemeinn\u00fctzigen T\u00e4tigkeiten umfasst:<br \/>\na) unentgeltliche T\u00e4tigkeiten, die die in \u00a7 11 Punkte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12 genannten Aufgaben umfassen;<br \/>\nb) entgeltliche T\u00e4tigkeiten, die die in \u00a7 11 Punkte 5, 6, 9 genannten T\u00e4tigkeiten umfassen, wenn die satzungsgem\u00e4\u00dfen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten der \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 T\u00e4tigkeiten zu decken.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010 wird in diesem<\/p>\n<p>Paragrafen der Vortlaut im Absatz 1 wie folgt ge\u00e4ndert und Punkt 3 wurde hinzugef\u00fcgt]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 5.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft darf Mitglied der Innlands- sowie Auslandsorganisationen sein.\u00a0 Den Beschluss \u00fcber den Zutritt zu Organisationen fasst der Vorstand der Gesellschaft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde in diesem Paragrafen der Vortlaut ge\u00e4ndert]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 6.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft umfa\u00dft mit ihrer T\u00e4tigkeit das Gebiet der Republik Polen. Die Gesellschaft darf ihre T\u00e4tigkeit auch jenseits der Grenzen der Republik Polen f\u00fchren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 7.<\/p>\n<p>Die Dauerzeit der Gesellschaft ist unbegrenzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 8.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft realisiert folgende Ziele:<\/p>\n<ol>\n<li>Pflege der deutschen Tradition und Kultur,<\/li>\n<li>Entwicklung des Bildungswesens, der deutschen Kultur und Kunst, um die Bed\u00fcrfnisse der Gesellschaftsmitglieder in diesem Bereich zufriedenzustellen.<\/li>\n<li>Popularisierung deutscher Literatur und Presse,<\/li>\n<li>Vertretung der sozialen sowie kulturellen Bed\u00fcrfnissen von Gesellschafts- mitgliedern gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden,<\/li>\n<li>Teilnahme im Gesellschafts- und Selbstverwaltungsleben,<\/li>\n<li>F\u00fchrung der Kultur- und Bildungst\u00e4tigkeit unter den Kindern und Jugendlichen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 9.<\/p>\n<p>Zwecks Realisierung von eigenen Satzungsbed\u00fcrfnissen darf die Gesellschaft mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung im Rahmen des Rechtes andere untergeordnete Organisationseinheiten ins Leben berufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 10.<\/p>\n<p>Realisierend eigene Ziele beruht die Gesellschaft an der ehrenamtlichen Mitgliedert\u00e4tigkeit. Die Gesellschaft darf Mitarbeiter besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>\u00a7 11.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft erreicht eigene Ziele durch:<\/p>\n<ol>\n<li>Organisierung von Anstalten f\u00fcr Verbreitung und Popularisierung der deutschen Kultur und Kunst (Bibliotheken, Kulturh\u00e4use, Klubs, Begegnungsst\u00e4tten, \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kulturr\u00e4ume).<\/li>\n<li>F\u00f6rderung des Amateurs-K\u00fcnstlerbewegung unter der deutschen Bev\u00f6lkerung durch Gr\u00fcndung von Amaterus-Gruppen usw.<\/li>\n<li>Entwicklung von Sport- und Erholungsbewegung unter der deutschen Bev\u00f6lkerung durch Gr\u00fcndung von Sprortsklubs und anderen.<\/li>\n<li>Zusammenarbeit mit Bildungsbeh\u00f6rden im Bereich der Ber\u00fccksichtigung von Bed\u00fcrfnissen der deutschen Bev\u00f6lkerung in Vorbereitung von Lehrprogrammen,\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Entwicklung eines Netzes von Schulen mit Deutschunterricht, richtige Verbreitung \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 von Schulb\u00fcchern sowie die Einrichtung und F\u00f6rderung der Erwachsenenbildung.<\/li>\n<li>Einrichtung und F\u00fchrung von Verlagen mit Ver\u00f6ffentlichungen in deutscher Sprache, Herausgabe und Vertrieb eines Presseblattes der Gesellschaft, sowie \u00a0\u00a0\u00a0 Ausstrahlen von Radioprogrammen und anderen Medien.<\/li>\n<li>F\u00fchrung der Bildungst\u00e4tigkeit unter den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.<\/li>\n<li>Ankn\u00fcpfung und F\u00fchrung durch die Leitung der Gesellschaft und ihrer Strukturen einer Partnerarbeit mit entsprechenden Organisationen in der Bundesrepublik \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Deutschland sowie in anderen L\u00e4ndern, darunter auch mit Kulturinstitutionen.<\/li>\n<li>Zusammenarbeit mit den kirchlichen Beh\u00f6rden zwecks Organisation von Andachten in deutscher Sprache sowie Erteilung des Religionsunterrichts in \u00a0\u00a0\u00a0 deutscher Sprache.<\/li>\n<li>Zusammenarbeit mit polnischen Kulturorganisationen im Bereich der Hilfeentwicklung f\u00fcr Kulturanstalten der Gesellschaft, Gestaltung von Ausfl\u00fcgen im In- und Ausland im Rahmen des Kulturaustausches.<\/li>\n<li>Organisation verschiedenartigen Formen wirtschaftlicher T\u00e4tigkeiten, nach Erf\u00fcllung von rechtlichen Anforderungen.<\/li>\n<li>Zusammenarbeit mit Organen der Gebietsverwaltung.<\/li>\n<li>Finanzielle und materielle Unterst\u00fctzung der Einwohner auf dem T\u00e4tigkeitsgebiet der Gesellschaft durch Ausnutzung zu diesem Zweck berufenen Organisationen.<\/li>\n<li>Organisation und F\u00fchrung von Bildungseinrichtungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010 wurde in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 5 und 11 ge\u00e4ndert, Punkt 10 wurde ausgestriechen, wodurch die Nummerierung der Pkt. 11, 12 und 13 ge\u00e4ndert wurde;<\/p>\n<p>Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 25. April 2015 wird in diesem Paragrafen Pkt. 13\u00a0 hinzugef\u00fcgt]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 12.<\/p>\n<ol>\n<li>Ordentlicher Mitglied der Gesellschaft kann jede Person deutscher Nationalit\u00e4t<\/li>\n<li>Minderj\u00e4hrige im Alter von 16 bis 18 Jahre k\u00f6nnen Mitglieder der Gesellschaft werden, jedoch nicht Mitglieder des Vorstandes.<\/li>\n<li>Minderj\u00e4hrige unter 16 Jahre k\u00f6nnen Mitglieder der Gesellschaft mit der Bewilligung eines gesetzlichen Vertreters sein. Minderj\u00e4hrige Mitglieder haben \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 das Recht, in Versammlungen teilzunehmen, jedoch ohne Stimmungsrecht. Ihnen steht kein passives sowie aktives Wahlrecht zu.<\/li>\n<li>Ein Ehrenmitglied der Gesellschaft kann jede nat\u00fcrliche Person, ohne Ber\u00fccksichtigung der Nationalit\u00e4t und des Wohnsitzes werden.<\/li>\n<li>Ein Unterst\u00fctzungsmitglied kann jede nat\u00fcrliche Person, ohne Ber\u00fccksichtigung der Nationalit\u00e4t und des Wohnsitzes, oder juristische Person werden, die die \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00f6rderung der Gesellschaft deklariert.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 13.<\/p>\n<ol>\n<li>Mitgliedschaft erwerbt man nach Hinterlegung einer Beitrittserkl\u00e4rung in die Gesellschaft und nach ihrer Best\u00e4tigung durch den Kreisvorstand.<\/li>\n<li>Eine Ehrenmitgliedschaft ist von der Delegiertenversammlung erteilt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 14.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder der Gesellschaft sind verpflichtet:\n<ol>\n<li>mit ihrer Haltung und T\u00e4tigkeiten zur Steigerung der Rolle und Bedeutung der Gesellschaft beizutragen,<\/li>\n<li>um guten Ruhm der Gesellschaft zu sorgen,<\/li>\n<li>Ziele der Gesellschaft zu unterst\u00fctzen und aktiv zu realisieren,<\/li>\n<li>Bestimmungen der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften sowie dieser Satzung einzuhalten,<\/li>\n<li>Regelm\u00e4\u00dfig die Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu zahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die ordentlichen Mitglieder haben das Recht, im Leben der Gesellschaft aktiv teilzunehmen, und besonders:\n<ol>\n<li>ihnen steht ein aktives sowie passives Wahlrecht zu, doch mit der Ber\u00fccksichtigung der Prinzipien dieser Satzung,<\/li>\n<li>in allen Angelegenheiten betreffend der Ziele und Funktionalit\u00e4t der Gesellschaft zu beantragen,<\/li>\n<li>s\u00e4mtliche technische Einrichtungen mit Genehmigung der verantwortlichen Person, Beratung und Schulung, die die Gesellschaft zur Verf\u00fcgung stellt, in Anspruch zu nehmen,<\/li>\n<li>eine Legitimation der Gesellschaft zu besitzen und die Abzeichen der Gesellschaft zu tragen,<\/li>\n<li>die Empf\u00e4hlung, Garantie und Betreuung der Gesellschaft in ihrer T\u00e4tigkeit zu nutzen,<\/li>\n<li>andere M\u00f6glichkeiten, die die Gesellschaft eigenen Mitgliedern schafft, zu nutzen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wird in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 2c ge\u00e4ndert]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 15.<\/p>\n<ol>\n<li>Das Ausstreichen aus der Mitgliederliste der Gesellschaft erfolgt aufgrund schriftlicher Abdankung an den Kreisvorstand.<\/li>\n<li>Einem Mitglied kann die Mitgliedschaft durch Ausschlie\u00dfung mit dem Beschlu\u00df des Kreisvorstandes oder der Delegiertenversammlung oder des Vorstandes der \u00a0\u00a0\u00a0 Gesellschaft weggenommen werden. Grundlage zur Ausschlie\u00dfung kann nur \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 sein:\n<ol>\n<li>Widerspr\u00fcchliche T\u00e4tigkeit gegen\u00fcber der Satzung aufgrund des schriftlichen Antrags mindestens von 10 Gesellschaftsmitgliedern,<\/li>\n<li>Verzug in Mitgliedsbeitr\u00e4gen im Zeitraum von zwei Jahren,<\/li>\n<li>Verfall von B\u00fcrgerrechten infolge eines rechtskr\u00e4ftigen Gerichtsurteils,<\/li>\n<li>wesentlicher Versto\u00df gegen\u00fcber die Vorschriften dieser Satzung sowie anderen Grundbeschl\u00fcssen der Gesellschaftsorganen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 2 ge\u00e4ndert]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 16.<\/p>\n<ol>\n<li>Dem ausgeschlo\u00dfenem Mitglied besteht das Recht einer Berufung an die Revisionskommission des Kreises oder an die Revisionskommission der \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gesellschaft innerhalb von 30 Tage seit Datum der Benachrichtigung \u00fcber die \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ausschlie\u00dfung.<\/li>\n<li>Einen verstorbenen Mitglied streicht man aus der Mitgliederevidenz aus.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wird in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 1 ge\u00e4ndert][\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;KAPITEL II &#8211; GESELLSCHAFTSORGANE&#8221; tab_id=&#8221;1607330460622-01bee80f-186c&#8221;][vc_column_text]<strong>KAPITEL II<\/strong><\/p>\n<h2>GESELLSCHAFTSORGANE<\/h2>\n<p>\u00a7 17.<\/p>\n<p>Die Gewalt der Gesellschaft bilden:<\/p>\n<ol>\n<li>Delegiertenversammlung,<\/li>\n<li>Vorstand der Gesellschaft,<\/li>\n<li>Pr\u00e4sidium des Vorstandes,<\/li>\n<li>Revisionskommission der Gesellschaft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 18.<\/p>\n<p>Die Amtsperiode aller Gesellschaftsgewalten ausgew\u00e4hlten in Wahlen dauert 4 (vier) Jahre.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 19.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Beschl\u00fcsse aller Gesellschaftsgewalten werden nach einfacher Stimmenmehrheit gefa\u00dft, bei der Anwesenheit mindestens der H\u00e4lfte der zur Abstimmung berechtigten Mitglieder, wenn weitere Bestimmungen dieser Satzung nicht anders bedeuten.<\/li>\n<li>Die Abstimmung ist \u00f6ffentlich. F\u00fcr eine Forderung der 1\/10 von anwesenden Organsmitgliedern wird eine geheime Abstimmung durchgef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Tagungen aller Gesellschaftsgewalten sind zu Protokoll genommen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>A. DELEGIERTENVERSAMMLUNG<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 20.<\/p>\n<ol>\n<li>Das h\u00f6chste Gesellschaftsorgan ist die Delegiertenversammlung.<\/li>\n<li>Die gemeine Versammlung von Delegierten wird mindestens einmal im Jahr einberufen.<\/li>\n<li>Auf begr\u00fcndete schriftliche Anforderung der Revisionskommission oder der 1\/3 von Delegierten wird eine au\u00dferordentliche Delegiertenversammlung einberufen.<\/li>\n<li>Die Versammlung wird vom Vorstand einberufen, der auch \u00fcber den Termin, Ort und Tagungsordnung alle Delegierten mit einem Einschreibebrief oder auf andere wirkungsvolle Weise mindestens 14 Tage vorher benachrichtigt.<\/li>\n<li>Im Falle einer Nichteinberufung der au\u00dferordentlichen Delegiertenversammlung durch den Vorstand binnen zwei Monate seit der Anforderungseinreichung, wird die Delegiertenversammlung durch die Revisionskommission nach der Weise des Abs. 4 einberufen.<\/li>\n<li>In der Delegiertenversammlung nehmen Delegierten teil und d\u00fcrfen auch eingeladene G\u00e4ste teilnehmen.<\/li>\n<li>Die Delegiertenversammlung wird vom Vorstandsversitzender der Gesellschaft er\u00f6ffnet und vom durch die Delegiertenversammlung ausgew\u00e4hlten Vorsitzender durchgef\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 6 ge\u00e4ndert]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 21.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Delegiertenversammlung kann rechtskr\u00e4ftige Beschl\u00fcsse in der Anwesenheit von mindestens der H\u00e4lfte von stimmungsberechtigten Delegierten fassen.<\/li>\n<li>Beim Fehlen der ben\u00f6tigten Zahl der Berechtigten kann die Delegiertenversammlung im zweiten Termin tagen. Dann kann sie ohne die Ber\u00fccksichtigung der Teilnehmerzahl erfolgreich tagen. \u00dcber die M\u00f6glichkeit der Tagung im zweiten Termin, soll eine Bemerkung \u00fcber diesen Termin in der Benachrichtigung gemacht werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 22.<\/p>\n<p>Zur Kompetenzen der Delegiertenversammlung geh\u00f6rt:<\/p>\n<ol>\n<li>Feststellung der allgemeinen Ideenrichtungen und Arbeitsgrundformen der Gesellschaft,<\/li>\n<li>Bestimmung des T\u00e4tigkeitsprogramms der Gesellschaft,<\/li>\n<li>Pr\u00fcfung und Best\u00e4tigung der Berichte des Vorstandes und der Revisionskommission,<\/li>\n<li>Erteilen der Entlastung dem Vorstand f\u00fcr jedes T\u00e4tigkeitsjahr,<\/li>\n<li>Verabschiedung der Satzung und Durchf\u00fchrung von Ver\u00e4nderungen,<\/li>\n<li>Verabschiedung der Reglemente sowie des Wahlreglements,<\/li>\n<li>Verleihung von Ehrenmitgliedschaft der Gesellschft,<\/li>\n<li>Auswahl und R\u00fcckruf des Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, der Vorstandsmitglieder und der Revisionskommission,<\/li>\n<li>Berufung durch die Gesellschaft von anderen untergeordneten Organisationen; jedoch die Berufung und Liquidation von Einheiten in der Struktur der \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gesellschaft geh\u00f6rt zur Kompetenzen des Vorstandes,<\/li>\n<li>Bestimmung von Vertretungsprinzipien der Gesellschaft in anderen Organisationen,<\/li>\n<li>Feststellung der H\u00f6he des minimalen Mitgliedsbeitrages sowie ihre Aufteilung,<\/li>\n<li>Untersuchung von Berufungen gegen\u00fcber Entscheidungen der Gesellschafts- organe,<\/li>\n<li>Verabschiedung des Beschlusses \u00fcber die Aufl\u00f6sung der Gesellschaft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 11 ge\u00e4ndert]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 23.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Beschl\u00fcsse der Delegiertenversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Delegierten gefa\u00dft.<\/li>\n<li>Die Ver\u00e4nderungen in der Satzung, Abrufung des Vorsitzenden, der Vorstandsmitglieder, der Revisionskommission oder die Aufl\u00f6sung der \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gesellschaft, erfordern eine absolute Mehrheit der Stimmen.<\/li>\n<li>Jedem Delegierten steht eine Stimme zu.<\/li>\n<li>Die Abstimmungen sind \u00f6ffentlich. Auf eine Forderung der 1\/10 von anwesenden Delegierten wird eine geheime Abstimmung durchgef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Wahle zum Vorstand und Revisionskommission der Gesellschft, sowie auch die Wahlen zum Vorst\u00e4nden und Revisionskommissionen der Kreise und \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gruppen werden in geheimen Abstimmungen durchgef\u00fchrt. Das Wahlreglement \u00a0\u00a0 kann in besonderen F\u00e4llen eine Durchf\u00fchrung von \u00f6ffentlichen Wahlen vorsehen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 24.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Delegiertenversammlung vollbringt eine Beurteilung der Vorstandsarbeit durch Abstimmung \u00fcber Erteilung der Entlastung dem Vorstand.<\/li>\n<li>Den Mitgliedern des Vorstandpr\u00e4sidiums wird die Entlastung in individueller Abstimmung f\u00fcr jede Person erteilt. Die Abstimmung \u00fcber Erteilung der \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Entlastung den anderen Vorstandsmitgliedern wird insgesamt durchgef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Der Vorstand oder der Vorstandsmitglied, dem keine Entlastung erteilt wurde, kann durch die Delegiertenversammlung unter der Vermeindung der Einf\u00fchrung \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dieser Sache in die Tagungsordnung, abberufen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>B. DER VORSTAND<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 25.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand bildet die h\u00f6chste Gewalt der Gesellschaft in der Zeit zwischen der<\/li>\n<li>Der Vorstand ist ein Organ, das die laufende Arbeit in der Gesellschaft lenkt.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist durch die Delegiertenversammlungen f\u00fcr eine Legislaturperiode von vier Jahren in der Besetzung bis 23 Personen ausgew\u00e4hlt. Zum \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorstandsbesetzung geh\u00f6ren von Amts wegen auch die Kreisvorsitzenden.<\/li>\n<li>Die Zahl der ausgew\u00e4hlten Vorstandsmitglieder muss h\u00f6her werden, als die Zahl der Personen, die von Amts wegen in den Vorstand kommen.<\/li>\n<li>Die Vorstandsarbeit unterliegt einer Beurteilung durch die Delegiertenversammlung mit einer Abstimmung \u00fcber Erteilung der Entlastung.<\/li>\n<li>Jede Person, die den Vorstand bildet kann durch die Delegiertenversammlung abberufen werden.<\/li>\n<li>Der Vorstandsvorsitzende ist durch die Delegiertenversammlung ausgew\u00e4hlt und<\/li>\n<li>Der Vorstand der Gesellschaft setzt sich aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer und Vorstandsmitgliedern<\/li>\n<li>Der Vorstand konstituiert sich nach den Wahlen, verteilend die Kompetenzen unter die Mitglieder.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes d\u00fcrfen keine Personen sein, die wegen einer staatsanwaltschaftlich verfolgten vors\u00e4tzlichen Straftat oder einer Steuerstraftat \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 rechtskr\u00e4ftg verurteilt wurden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010 wurde in diesem<\/p>\n<p>Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 3 wie folgt ge\u00e4ndert und Punkt 10 hinzugef\u00fcgt]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 26.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Vorstandsversammlungen finden nach dem Bedarf statt.<\/li>\n<li>Die Versammlungen ruft der Vorstandsvorsitzende oder sein Vertreter, eventuell ein anderer Vorstandsmitglied, mindestens sieben Tage vor dem Termin<\/li>\n<li>Der Vorstand darf rechtsk\u00e4ftige Beschl\u00fcsse fassen, wenn in der Versammlung mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder teilnimmt.<\/li>\n<li>Der Vorstand fa\u00dft die Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende mit seiner Stimme.<\/li>\n<li>In Vorstandsversammlungen d\u00fcrfen mit ihrer Beratungsstimme Mitglieder der Revisionskommission sowie eingeladene Personen teilnehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 27.<\/p>\n<p>Zu ausschlie\u00dflicher Kompetenz des Vorstandes der Gesellschaft geh\u00f6rt:<\/p>\n<ol>\n<li>Repr\u00e4sentation der Gesellschaft nach au\u00dfen sowie T\u00e4tigkeiten in ihrem Namen.<\/li>\n<li>Beschlie\u00dfung von Jahresarbeitspl\u00e4nen.<\/li>\n<li>Verabschiedung des Gesellschaftsbudgets.<\/li>\n<li>Steuerung der laufenden Arbeit der Gesellschaft und Durchf\u00fchrung von Aufsichtst\u00e4tigkeiten, sowie Kontrollen gegen\u00fcber dem Vorstandpr\u00e4sidium, den \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kreisen und Ortsgruppen.<\/li>\n<li>Einberufung der Delegiertenversammlung.<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Delegiertenversammlung, sowie von Beschl\u00fcssen der Revisionskommission, die den Vorstand betreffen.<\/li>\n<li>Bestimmung der Gesellschaftsstrukturen.<\/li>\n<li>Erstattung von Berichten \u00fcber T\u00e4tigkeiten der Delegiertenversammlung.<\/li>\n<li>Beschlie\u00dfung von Reglementen des Gesellschaftsvorstandes.<\/li>\n<li>Berufung von \u00f6rtlichen Organisationseinheiten und auf Antrag dessen, Erm\u00f6glichung, dass sie die Rechtspers\u00f6nlichkeit erreichen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>C. PR\u00c4SIDIUM DES VORSTADES<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 28.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorsitzende, zwei seine Vertreter, der Schatzmeister und der Schriftf\u00fchrer bilden das Pr\u00e4sidium des Vorstandes.<\/li>\n<li>Die Pr\u00e4sidiumsversammlungen finden nach bedarf statt.<\/li>\n<li>Das Vorstanspr\u00e4sidium kann rechtskr\u00e4ftige Beschl\u00fcsse fassen, wenn in der Versammlung mindestens 3\/5 der Mitglieder teilnimmt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 29.<\/p>\n<p>Zur Kompetenzen des Pr\u00e4sidiums des Vorstandes geh\u00f6rt:<\/p>\n<ol>\n<li>Repr\u00e4sentation der Gesellschaft nach au\u00dfen,<\/li>\n<li>Bearbeitung von Plan- und Programmentw\u00fcrfen f\u00fcr T\u00e4tigkeiten der Gesellschaft,<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrung der best\u00e4tigten T\u00e4tigkeitspl\u00e4ne und -programme der Gesellschaft,<\/li>\n<li>Realisierung der Beschl\u00fcsse der Delegiertenversammlung,<\/li>\n<li>Aus\u00fcbung der Beschl\u00fcsse des Vorstandes,<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von postkontrollen Anweisungen der Revisionskommission,<\/li>\n<li>Bearbeitung von Beschl\u00fcsseprojekten der Delegiertenversammlung,<\/li>\n<li>Beantragung der Ernennung zur Ehrenmitgliedschaft,<\/li>\n<li>Verwaltung des Eigentums und des Kapitals der Gesellschaft,<\/li>\n<li>Aus\u00fcbung der st\u00e4ndigen Aufsicht \u00fcber die Buchhaltung und die Verwaltungsdienste der Gesellschaft,<\/li>\n<li>Anmeldung im Registriergericht von allen Satzungsver\u00e4nderungen,<\/li>\n<li>Erledigung von anderen Angelegenheiten, die durch den Vorstand \u00fcbertragen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 10 ge\u00e4ndert]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>D. DIE REVISIONSKOMMISSION<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 30.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Revisionskommission erf\u00fcllt in der Gesellschaft Aufgaben eines Organs f\u00fcr Innenkontrollen, das in Vorschriften des Gesetzes vorgesehen sind.<\/li>\n<li>Die Revisionskommission kontrolliert und beaufsichtigt die T\u00e4tigkeiten der<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrend ihre Funktionen, hat die Revisionskommission das Einsichtsrecht in alle Dokumenten der Gesellschaft.<\/li>\n<li>Jeder Mitglied der Revisionskommission kann auf Antrag durch die Delegiertenversammlung abberufen werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder der Revisionskommission d\u00fcrfen keine Personen sein, die gleichzeitig dem Vorstand der Gesellschaft angeh\u00f6ren, noch d\u00fcrfen sie mit ihnen verheiratet sein, in einer Lebensgemeinschaft leben, in einem Verwandtschafts-, \u00a0\u00a0\u00a0 Schw\u00e4gerschafts- oder Unterordnungsverh\u00e4ltnis zueinander stehen. Auch Personen, die wegen einer rechtskr\u00e4ftg verfolgten vors\u00e4tzlichen Straftat verurteilt \u00a0\u00a0\u00a0 worden sind, k\u00f6nnen nicht Mitglied der Revisionskommission sein.<\/li>\n<li>Die Mitglieder der Revisionskommission \u00fcben ihre Funktionen ehrenamtlich aus und haben daf\u00fcr keinen Anspruch auf Verg\u00fctung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010 wurde dieser<\/p>\n<p>Paragrafen mit Pkt. 5 und Pkt. 6 erg\u00e4nzt]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 31.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Revisionskommission besteht aus 3 bis 5 Mitglieder, die durch die Delegiertenversammlung f\u00fcr einen Zeitraum von vier Jahren gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<li>Zwecks entsprechender Aus\u00fcbung ihrer Aufgaben, w\u00e4hlt die Revisionskommission aus seinem Kreis den Vorsitzenden und den \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vizevorsitzenden aus.<\/li>\n<li>Die Versammlungen der Revisionskommission finden nach dem Bedarf statt, doch nicht seltener als zwei Mal im Jahr. Sie werden vom Vorsitzenden oder \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 seinem Vertreter zusammenberufen und gef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Revisionskommission kann rechtskr\u00e4ftige Beschl\u00fcsse fassen, wenn in der Versammung mindestens die H\u00e4lfte ihrer Mitglieder teilnimmt.<\/li>\n<li>Die Revisionskommission fa\u00dft die Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende mit seiner Stimme.<\/li>\n<li>In Versammlungen der Revisionskommission d\u00fcrfen mit ihrer Beratungsstimme die Mitglieder des Vorstands sowie eingeladene Personen teilnehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 32.<\/p>\n<ol>\n<li>Kontrolle der laufenden T\u00e4tigkeiten aller Strukturen der Gesellschaft mit besonderer Ber\u00fccksichtigung der Finanzwirtschaft,<\/li>\n<li>Die Erstattung von T\u00e4tigkeitsberichten an die Delegiertenversammlung,<\/li>\n<li>Die Beantragung zur Erteilung der Entlastung dem Gesellschaftsvorstand,<\/li>\n<li>Die Berufungsforderung der Delegiertenversammlung oder der Vorstands- sitzung,<\/li>\n<li>Die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Delegiertenversammlung und Vorstandssitzung,<\/li>\n<li>Die Bestimmung der Reglemente der Revisionskommission.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>E. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN<\/h2>\n<p>\u00a7 33.<\/p>\n<ol>\n<li>Zu der Gewalt, genannten im \u00a7 17 k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich die gemeinen Mitglieder der Gesellschaft geh\u00f6ren.<\/li>\n<li>Die Wahlen zur Gesellschaftsgewalt sind gem\u00e4\u00df dem Wahlreglement durchgef\u00fchrt, das durch die Delegiertenversammlung der Gesellschaft \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 beschlossen wird.<\/li>\n<li>Man kann nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes und der Revisionskommission sein.<\/li>\n<li>Man kann Vorsitzender nur eines Vorstandes sowie Vorsitzender nur einer Rewisionskommission in Strukturen der Gesellschaft sein.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes und der Revisionskommission d\u00fcrfen in Abstimmungen \u00fcber sie ausschie\u00dflich betreffende Angelegenheiten, nicht<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes und der Revisionskommission sollen ihre T\u00e4tigkeiten mit h\u00f6chster Sorgf\u00e4ltigkeit aus\u00fcben und sich um volle Realisierung \u00a0 der Satzungsaufgaben der Gesellschaft k\u00fcmmern.<\/li>\n<li>\u00dcber die M\u00f6glichkeit der Begr\u00fcndung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit einem Vorstandsmitglied entscheidet der Vorstand der Gesellschaft.<\/li>\n<li>Im Falle der Abnahme der Besetzung in der Gesellschaftsgewalt genannten im 17 Pkt. 2 und 4 w\u00e4hrend dem Dauer der Kandez, kann eine Erg\u00e4nzung der \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Besetzung durch das Kooptieren von den Personen erfolgen, die w\u00e4hrend den \u00a0 Wahlen die gr\u00f6\u00dfte Stimmenanzahl erreicht haben. Das Kooptieren f\u00fchren \u00a0\u00a0 aufgrund des Beschlusses die anderen Mitglieder des Organs, dessen Anzahl \u00a0 verringert wurde. Im beschriebenen Vorfahren darf man aber nicht mehr als die \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 H\u00e4lfte der Organsbesetzung berufen.<\/li>\n<li>Falls eine ausgew\u00e4hlte Person die Funktion des Delegaten nicht aus\u00fcben kann, darf sie w\u00e4hrend dem Dauer der Kandez durch eine andere von den Personen vertreten werden, die w\u00e4hrend den Wahlen die gr\u00f6\u00dfte Stimmenanzahl erreicht \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der neue Delegat ist mit dem Beschluss des Kreisvorstandes berufen. Die \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kadenz des neuberufenen Delegaten endet mit der Kadenz der anderen \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Delegierten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 7 ge\u00e4ndert]<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;KAPITEL III &#8211; STRUKTUREN DER GESELLSCHAFT&#8221; tab_id=&#8221;1607330534579-8961849d-0b8f&#8221;][vc_column_text]<b><strong>KAPITEL <\/strong>III<\/b><\/p>\n<h2>STRUKTUREN DER GESELLSCHAFT<\/h2>\n<p>\u00a7 34.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand der Gesellschaft schafft \u00f6rtliche Einheiten.<\/li>\n<li>Die \u00f6rtliche Einheiten sind:<br \/>\na) Kreise,<br \/>\nb) Ortsgruppen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>A. KREISE<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 35.<\/p>\n<ol>\n<li>Zur Aufgaben der Kreise geh\u00f6rt die Realisierung von Satzungsaufgaben der Gesellschaft auf dem Gebiet ihrer Wirkungen.<\/li>\n<li>Der Vorstand der Gesellschaft beruft, fusioniert und l\u00f6st einen Kreis auf, sowie bestimmt deren territorialen Bereich und legt die Ortsgruppen fest, die von Tatigkeitsbereich einem bestimmten Kreise nach Absprache mit dem Kreise abgedeckt werden.<\/li>\n<li>Einen Kreis kann der Vorstand der Gesellschaft berufen, wenn zu neuem Kreise mindestens 5 Ortsgruppen geh\u00f6rt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 2 und im Pkt. 3 ge\u00e4ndert]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 36.<\/p>\n<ol>\n<li>Das h\u00f6chste Organ des Kreises ist seine Delegiertenversammlung.<\/li>\n<li>Zur Kompetenzen der Delegiertenversammlung geh\u00f6rt:\n<ul>\n<li>Beschlie\u00dfung eines T\u00e4tigkeitsprogramms und Arbeitsplans,<\/li>\n<li>Untersuchung und Best\u00e4tigung von Berichten des Vorstands und der Revisionskommission,<\/li>\n<li>Auswahl und Abberufung des Vorstandsvorsitzenden, des Vorstandes sowie der Revisionskommission,<\/li>\n<li>Erteilung der Entlastung dem Vorstand f\u00fcr jedes Wirkungsjahr,<\/li>\n<li>Auswahl der Delegierten f\u00fcr die Delegiertenversammlung der Gesellschaft gem\u00e4\u00df den gesonderten Vorschriften,<\/li>\n<li>Beschlie\u00dfung der Reglements,<\/li>\n<li>Begutachtung der Antr\u00e4ge um Ernennung zur Ehrenmitgliedschaft der Gesellschaft,<\/li>\n<li>Untersuchung von Berufungen gegen Beschl\u00fcsse der Kreisorganen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Die ordentliche Delegiertenversammlung wird mindestens ein Mal im Jahr<\/li>\n<li>Auf begr\u00fcndete Forderung der Revisionskommission oder der Ortsgruppen, die mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder unter der Wirkung des Kreises umfassen, \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 oder auf die Forderung der H\u00e4lfte von Delegierten, wird eine au\u00dferordentliche\u00a0 Delegiertenversammlung zusammenberufen.<\/li>\n<li>Eine Delegiertenversammlung beruft der Vorstand ein, benachrichtigend \u00fcber ihren Termin, Ort und Tagungsordnung alle Delegierten mit einem \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Einschreibebrief oder in einer anderen wirkungsvoller Weise, mit der Zeitvorgabe \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 von mindestens 14 Tage.<\/li>\n<li>Wenn der Vorstand die au\u00dferordentliche Delegiertenversammlung in der Zeit von zwei Monaten seit Datum der Forderung nicht einberuft, dann beruft diese Versammlung die Revisionskommission nach dem Abs. 5 zusammen.<\/li>\n<li>In der Delegiertenversammlung nehmen die Delegierten teil sowie d\u00fcrfen eingeladene G\u00e4ste teilnehmen.<\/li>\n<li>Die Delegiertenversammlung wird vom Vorsitzender des Kreisvorstandes er\u00f6ffnet, und vom durch die Delegiertenversammlung der Kreise ausgew\u00e4hlten \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorsitzender durchgef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Bestimmungen der \u00a7 21 und \u00a7 23 Abs. 1, 3 und 4 der Satzung haben entsprechende Verwendung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 7 ge\u00e4ndert]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 37.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand bildet die h\u00f6chste Gewalt des Kreises in der Zeit zwischen der<\/li>\n<li>Der Vorstand ist ein Organ, das die laufende Arbeit des Kreises lenkt.<\/li>\n<li>Der Vorstandvorsitzende sowie der Kreisvorstand wird durch die Delegiertenversammlungen f\u00fcr eine Legislaturperiode von vier Jahren in der \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Besetzung von 5 bis 10 Personen ausgew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Der Vorstandvorsitzende sowie der Vorstand k\u00f6nnen durch die Delegiertenversammlungen abberufen werden.<\/li>\n<li>Zum Vorstand au\u00dfer dem Versitzenden geh\u00f6ren: 1 \u2013 2 Stellverstreter, Schatzmeister, Schriftf\u00fchrer und Vorstandsmitglieder.<\/li>\n<li>Nach den Wahlen teilt der Vorstand die Kompetenzen unter die Vorstandsmitglieder auf.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 38.<\/p>\n<p>Zur Aufgaben des Kreisvorstandes geh\u00f6rt:<\/p>\n<ul>\n<li>Budget zu beschlie\u00dfen,<\/li>\n<li>Inspirieren in T\u00e4tigkeiten der Ortsgruppen, Erteilen entsprechender Hilfe und Betreuung,<\/li>\n<li>Leitung der laufenden Arbeiten des Kreises und Aus\u00fcbung von Kontroll-t\u00e4tigkeiten gegen\u00fcber der Kreise,<\/li>\n<li>Einberufung der Delegiertenversammlung,<\/li>\n<li>Erstattung von Berichten \u00fcber die T\u00e4tigkeiten des Kreisvorstandes der Delegiertenversammlung des Kreises sowie dem Gesellschaftsvorstand,<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Gesellschaft, der Delegiertenversammlung, sowie von Beschl\u00fcssen der Revisionskommission, die den Vorstand betreffen,<\/li>\n<li>Beantragung an den Gesellschaftsvorstand um Berufung der Kreise.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 39.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Sitzungen des Kreisvorstandes finden nach Bedarf statt, nicht seltener aber als einmal in drei Monaten.<\/li>\n<li>Die Sitzungen des Kreisvorstandes ruft der Vorsitzende oder ein berechtigter Vorstandsmitglied zusammen.<\/li>\n<li>Der Vorstand darf rechtskr\u00e4ftige Beschl\u00fcsse fassen, wenn in der Versammung mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder teilnimmt.<\/li>\n<li>Der Vorstand fasst die Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende mit seiner Stimme.<\/li>\n<li>In Versammlungen des Kreisvorstandes d\u00fcrfen mit ihrer Beratungsstimme die Mitglieder der Gesellschaftsgewalt, Mitglieder der Revisionskommission des \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kreises sowie eingeladene Personen teilnehmen.<\/li>\n<li>Die Bestimmungen des Kapitels II. Teil E dieser Satzung finden entsprechende<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 40.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Kreisrevisionskommission besteht aus 3 bis 5 Mitglieder, die durch die Delegiertenversammlungen des Kreises f\u00fcr eine Legislaturperiode von vier \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jahren ausgew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<li>Zwecks richtiger Aus\u00fcbung ihrer Aufgaben, w\u00e4hlt die Revisionskommission von den Mitgliedern den Vorsitzenden und Vizevorsitzenden aus.<\/li>\n<li>Die Sitzungen der Revisionskommission finden nach Bedarf statt, nicht seltener aber als zweimal im Jahr. Sie sind durch den Vorsitzenden oder seinen Vertreter \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 zusammenberufen und gef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Revisionskommission darf rechtskr\u00e4ftige Beschl\u00fcsse fassen, wenn in der Sitzung mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder teilnimmt.<\/li>\n<li>Die Revisionskommission fasst die Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der<\/li>\n<li>In Sitzungen der Revisionskommission d\u00fcrfen mit ihrer Beratungsstimme die Mitglieder des Vorstandes sowie eingeladene Personen teilnehmen.<\/li>\n<li>Die Bestimmungen des Kapitels II. Teil E dieser Satzung finden entsprechende<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 41.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Revisionskommission kontrolliert die T\u00e4tigkeit der Kreise und Ortsgruppen.<\/li>\n<li>Die Revisionskommission f\u00fchrend ihre Kontrollfunktionen hat das Einsichtsrecht auf alle Kreise- und Ortsgruppen-Dokumenten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 42.<\/p>\n<ul>\n<li>Laufende Kontrolle der T\u00e4tigkeiten der Kreise und Ortsgruppen, mit besonderer Ber\u00fccksichtigung der Finanzwirtschaft,<\/li>\n<li>Erstattung von T\u00e4tigkeitsberichten der Delegiertenversammlung,<\/li>\n<li>Beantragung um Urteilung des Absolutoriums dem Kreisvorstand,<\/li>\n<li>Herantretung mit der Forderung des Zusammenrufes einer Kreisdelegierten-versammlung oder der Vorstandssitzung,<\/li>\n<li>Zusammenberufung der au\u00dferordentlichen Delegiertenversammlung,<\/li>\n<li>Teilnahme mit der Beratungsstimme in Sitzungen des Kreisvorstandes,<\/li>\n<li>Beschlie\u00dfen des Reglements der Revisionskommission.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>B. GEMEINDEVEREINBARUNGEN<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 43.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Ortsgruppen, die ihren Sitz auf dem Gebiet einer Gemeinde haben, k\u00f6nnen \u2013 mit Zustimmung des Pr\u00e4sidiums des Vorstandes der Gesellschaft \u2013 eine \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gemeindevereinbarung schlie\u00dfen. Sie haben ausschlie\u00dflich die \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Interessenvertretung der Gesellschaft gegen\u00fcber der Selbstverwaltungsorgane \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 sowie der Au\u00dfeneinheiten zum Zweck.<\/li>\n<li>Die Gemeindevereinbarungen wirken auf dem Gebiet betreffender territorialer<\/li>\n<li>Mit der Zustimmung des Pr\u00e4sidiums des Vorstandes der Gesellschaft d\u00fcrfen die Gemeindevereinbarungen auch f\u00fcr Ortsgruppen mehrerer territorialer \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Selbstverwaltungseinheiten gebildet werden.<\/li>\n<li>Wenn auf dem T\u00e4tigkeitsgebiet der Gemeindevereinbarung ein Kreis existiert, wird auch sein Vertreter in der Gemeindevereinbarung repr\u00e4sentiert.<\/li>\n<li>Zur Gemeindevereinbarung sind die Vorstandsvorsitzenden der Kreise oder andere Personen delegiert, die durch Kreisevorst\u00e4nde bestimmt werden.<\/li>\n<li>Die zur Gemeindevereinbarung designierte Personen w\u00e4hlen unter seinem Kreis den Vorsitzenden und wenn n\u00f6tig \u2013 seinen Vertreter aus.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>C. ORTSGRUPPEN<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 44.<\/p>\n<ol>\n<li>Eine Gel\u00e4nde-Grundeinheit der Gesellschaft ist die Ortsgruppe.<\/li>\n<li>Die Ortsgruppe umfasst die gew\u00f6hnlichen Mitglieder der Gesellschaft, wohnenden oder einen Sitz in einer oder in mehreren Ortschaften, oder auch in \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ortschaftsteilen habenden. Das T\u00e4tigkeitsgebiet der Ortsgruppe findet ihre \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Widerspiegelung im Namen.<\/li>\n<li>Eine Ortsgruppe darf organisiert werden, wenn die Zahl ihrer vollj\u00e4hrigen gew\u00f6hnlichen Mitglieder mindestens 15 Personen betr\u00e4gt.<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber die Organisation einer Ortsgruppe sowie ihres territoriellen Umfang fasst der Vorstand der Gesellschaft, ber\u00fccksichtigend die Gutachtung des Vorstandes des zust\u00e4ndigen Kreises.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 45.<\/p>\n<ol>\n<li>Das h\u00f6chste Organ der Ortsgruppe ist die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet in allen Grundangelegenheiten der Ortsgruppe. In ihren Wirkungen \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 l\u00e4\u00dft sich die Mitgliederversammlung zum Wohl und nach Prinzipien verbindenden \u00a0\u00a0 die Gesellschaft und ihre Mitglieder leiten.<\/li>\n<li>Zu Kompetenzen der Mitgliederversammlung der Ortsgruppe geh\u00f6ren besonders:\n<ol>\n<li>Verabschiedung von Arbeitspl\u00e4nen,<\/li>\n<li>Untersuchung und Best\u00e4tigung der Berichten des Vorstandes und der Revisionskommission,<\/li>\n<li>Auswahl und Abberufung des Vorstandes und der Revisionskommission,<\/li>\n<li>Urteilung des Absolutoriums dem Vorstand f\u00fcr jedes Wirkungsjahr,<\/li>\n<li>Auswahl \u2013 entsprechend anderer Vorschriften \u2013 von Delegierten zur Delegiertenversammung des Kreises,<\/li>\n<li>Begutachtung von Antr\u00e4ge um Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der Gesellschaft,<\/li>\n<li>Untersuchung der Berufungen von Besch\u00fcssen der Ortsgruppenorgane.<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber die Auswahl der Revisionskommission der Ortsgruppe oder Verzicht auf die Wahl der Revisionskommission.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Versammlungen der Mitglieder finden nach Bedarf statt, nicht seltener aber als einmal im Jahr. Die Versammlung ist durch den Vorstand der Ortsgruppe<\/li>\n<li>Die Versammlungen der Mitglieder kann auch durch Vorstand des Kreises oder durch Vorstand oder Revisionskommission der Gesellschaft einberufen werden.<\/li>\n<li>In der Versammlung nehmen alle Mitglieder der Ortsgruppe teil. In der Versammlung d\u00fcrfen auch Vertreter des Kreises oder der Gesellschaft sowie \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 eingeladene G\u00e4ste teilnehmen.<\/li>\n<li>Einmal im Jahr ist die Versammung der Ortsgruppe zusammenberufen, um die Berichte des Vorstandes und der Revisionskommission auszuh\u00f6ren sowie die \u00a0\u00a0\u00a0 Wirkung der Ortsgruppe und ihrer Organe zu beurteilen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung f\u00fchrt der Vorstandsvorsitzende oder eine durch die Mitglieder ausgew\u00e4hlte Person.<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse sind mit der einfachen Stimmenmehrheit gefasst.<\/li>\n<li>Die Bestimmungen des \u00a7 21 sowie \u00a7 23 Abs. 1, 3 und 4 dieser Satzung finden entsprechende Verwendung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde dieser Paragraf mit Pkt. 2h erg\u00e4nzt]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 46.<\/p>\n<ol>\n<li>Es wird eine M\u00f6glichkeit zugelassen, in gro\u00dfen Ortsgruppen anstatt der Mitgliederversammlung \u2013 eine Delegiertenversammlung der Ortsgruppe \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 In solchem Fall ist die Delegiertenversammlung der Ortsgruppe \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 das h\u00f6chste Organ.<\/li>\n<li>Die Delegierten sind durch Mitglieder der jeweiligen Gruppe, die die Wahlkreise, Stadtteile, Ortschaften usw. umfasst, mit der Bewahrung entsprechender \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Proportionsmengen der Mitglieder, ausgew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Die Aufteilung der Mitglieder in Kreise, die Mengenfeststellung der Besetzung der Delegiertenversammlung einer Ortsgruppe, wie auch die Proportionsbestimmung \u00a0 der Repr\u00e4sentation der Mitglieder f\u00fcr die Delegiertenversammlung der \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ortsgruppe f\u00fchrt der Vorstand der Ortsgruppe im Einverst\u00e4ndnis des Vorstandes \u00a0\u00a0\u00a0 des zust\u00e4ndigen Kreises durch.<\/li>\n<li>Die Bestimmungen des \u00a7 45 finden entsprechende Verwendung f\u00fcr die Delegiertenversammlung der Ortsgruppe.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 47.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand ist die h\u00f6chste Gewalt der Ortsgruppe in der Zeit zwischen den<\/li>\n<li>Der Vorstand lenkt die laufende Arbeit der Ortsgruppe.<\/li>\n<li>Der Vorstand der Ortsgruppe ist durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr die vierj\u00e4hrige Amtsperiode in der Besetzung von 3 bis 7 Personen ausgew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann \u00fcber die unmittelbare Auswahl des Vorstandsvorsitzenden durch die Mitgliederversammlung entschieden.<\/li>\n<li>Der Vorstand oder seine einzelnen Mitglieder k\u00f6nnen durch die Mitgliederversammlung abberufen werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand bildet der Vorsitzende sowie die Funktionspersonen.<\/li>\n<li>Der Vorstand konstituiert sich nach dem Auswahl, teilend die Kompetenzen zwischen die Mitglieder auf.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 48.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Sitzungen des Vorstandes der Ortsgruppe finden nach Bedarf statt, nicht seltener aber als einmal im Vierteljahr.<\/li>\n<li>Die Sitzungen des Vorstandes ruft der Vorsitzende oder ein berechtigter Vorstandsmitglied zusammen.<\/li>\n<li>Der Vorstand darf rechtskr\u00e4ftige Beschl\u00fcsse fassen, wenn in der Versammung mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder teilnimmt.<\/li>\n<li>Der Vorstand fasst die Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende mit seiner Stimme.<\/li>\n<li>In Vorstandsversammlungen der Ortsgruppe d\u00fcrfen mit ihrer Beratungsstimme die Vertreter der Gesellschafts- und Kreisgewalt, die Mitglieder der \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Revisionskommission der Ortsgruppe sowie eingeladene Personen teilnehmen.<\/li>\n<li>Die Bestimmungen des Kapitels II. Teil E dieser Satzung finden entsprechende<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 49.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Revisionskommission der Ortsgruppe besteht aus 3 bis 5 Mitglieder, die durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr 4-j\u00e4hrige Amtsperiode ausgew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<li>Zwecks geh\u00f6riger Verrichtung ihrer Aufgaben w\u00e4hlt die Revisionskommission den Vorsitzenden und den Vizevorsitzenden aus.<\/li>\n<li>Die Versammlungen der Revisionskommission finden nach Bedarf statt, nicht seltener aber als zweimal im Jahr. Die Versammlung ist durch den Vorsitzenden \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 oder den Vizevorsitzenden der Revisionskommission zusammenberufen und \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 gef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Revisionskommission darf rechtskr\u00e4ftige Beschl\u00fcsse fassen, wenn mindestens die H\u00e4lfte ihrer Mitglieder anwesend ist.<\/li>\n<li>Die Revisionskommission fasst die Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der<\/li>\n<li>In Sitzungen der Revisionskommission d\u00fcrfen mit ihrer Beratungsstimme die Mitglieder des Vorstandes sowie eingeladene Personen teilnehmen.<\/li>\n<li>Die Bestimmungen des Kapitels II. Teil E dieser Satzung finden entsprechende<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 50.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Revisionskommission \u00fcbt die Kontrolle \u00fcber T\u00e4tigkeiten der Ortsgruppe aus.<\/li>\n<li>Die Revisionskommission f\u00fchrend ihre Kontrollfunktionen hat das Einsichtsrecht auf alle Dokumenten der Ortsgruppe.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 51.<\/p>\n<p>Zur Kompetenzen der Revisionskommission der Ortsgruppe geh\u00f6ren:<\/p>\n<ol>\n<li>Kontrolle der laufenden T\u00e4tigkeiten der Ortsgruppe, mit besonderer Ber\u00fccksichtigung der satzungsm\u00e4\u00dfigen, wirtschaftlichen und finanziellen T\u00e4tigkeit der Ortsgruppe,<\/li>\n<li>Erstattung von T\u00e4tigkeitsberichten der Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>Beantragung um Erteilung des Absolutoriums dem Vorstand der Ortsgruppe,<\/li>\n<li>Herantretung mit Forderung des Zusammenrufes der Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>Zusammenruf einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>Teilnahme mit der Beratungsstimme in Vorstandssitzungen der Ortsgruppe,<\/li>\n<li>Beschlie\u00dfen des Reglements der Revisionskommission.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;KAPITEL IV &#8211; DIE FINANZENWIRTSCHAFT&#8221; tab_id=&#8221;1607330568525-83b30102-1e17&#8243;][vc_column_text]<b><strong>KAPITEL <\/strong>IV<\/b><\/p>\n<h2>DIE FINANZENWIRTSCHAFT<\/h2>\n<p>\u00a7 52.<\/p>\n<ol>\n<li>Das Verm\u00f6gen der Gesellschaft entsteht aus:1) Mitgliedsbeitr\u00e4gen,2) Subventionen und Dotationen,3) Schenkungen, Erben, Verm\u00e4chtnissen und Spenden,4) Fonds5) Wirtschaftst\u00e4tigkeit aufgrund Pkt. 4.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Gesellschaft darf ein Immobiliarverm\u00f6gen und bewegliches Verm\u00f6gen einkaufen und ver\u00e4u\u00dfern, wenn es zur Realisierung ihrer satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgaben dient.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Das Verm\u00f6gen und die Finanzen verwaltet der Vorstand der Gesellschaft.<\/li>\n<li>Die Gesellschaft darf ausschie\u00dflich in einem Umfang die Wirtschaftst\u00e4tigkeit f\u00fchren, der der Erreichung ihrer satzungsm\u00e4\u00dfigen Ziele dient. Die gesamten Einnahmen der Gesellschaft werden den satzungsgem\u00e4\u00dfen T\u00e4tigkeiten zugef\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 1.5 ge\u00e4ndert<\/p>\n<p>sowie mit Pkt. 1.6 und Pkt. 4 im folgenden Vortlaut erg\u00e4nzt]<\/p>\n<p>4. Stowarzyszenie mo\u017ce prowadzi\u0107 dzia\u0142alno\u015b\u0107 gospodarcz\u0105 jedynie w rozmiarach s\u0142u\u017c\u0105cych realizacji cel\u00f3w statutowych. Ca\u0142y doch\u00f3d Stowarzyszenia przeznaczany jest na potrzeby dzia\u0142alno\u015bci statutowej.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 53.<\/p>\n<p>Die Willenserkl\u00e4rungen im Namen der Gesellschaft \u2013 darunter auch Erkl\u00e4rungen \u00fcber Verm\u00f6gensrechten und \u2013pflichten \u2013 legen der Vorsitzende oder einer von seinen Stellvertretern gemeinsam mit anderem Vorstandsmitglied der Gesellschaft oder einer Person ab, die namentlich durch den Vorstand bevollm\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 54.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Finanzenwirtschaft der Gesellschaft ist im Rahmen des verabschiedeten \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 durch den Gesellschaftsvorstand Budget, sowie des Jahres-Arbeitsplans gef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Gesellschaft f\u00fchrt das Rechnungswesen nach verbindlichen<\/li>\n<li>Es ist verboten:<\/li>\n<\/ol>\n<p>1) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 seinen Mitgliedern, Organsmitgliedern oder Mitarbeitern und Personen, mit denen \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 seine Mitglieder verheiratet sind, in einer Lebensgemeinschaft oder in einem Verwandtschafts- oder Schw\u00e4gerschaftsverh\u00e4ltnis in grader Linie, in Verwandtschaft oder Schw\u00e4gerschaft in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad stehen oder durch Adoption, Vormundschaft oder Pflegeschaft verwandt sind, nachfolgend \u201enahestehende Personen\u201c genannt, Darlehen zu gew\u00e4hren oder Verbindlichkeiten mit dem Verm\u00f6gen der Gesellschaft abzusichern;<\/p>\n<p>2) die \u00dcbertragung des Gesellschaftsverm\u00f6gens an Mitglieder, Organsmitglieder oder Mitarbeiter und deren Angeh\u00f6rige nach dem Unterpunkt 1 zu anderen als den f\u00fcr Dritte geltenden Bedingungen, insbesondere wenn die \u00dcbertragung unentgeltlich oder zu Vorzugsbedingungen erfolgt;<\/p>\n<p>3) die Verwendung des Gesellschaftsverm\u00f6gens zugunsten der im Unterpunkt 1. genannten Mitglieder, Organsmitglieder oder Mitarbeiter und deren Angeh\u00f6rige nachanderen Grunds\u00e4tzen als im Verh\u00e4ltnis zu Dritten, es sei denn, die Verwendung ergibt sich unmittelbar aus dem satzungsgem\u00e4\u00dfen Zweck der Gesellschaft.<\/p>\n<p>4) der Einkauf von Waren und Dienstleistungen von Subjekte, an denen Mitglieder der Gesellschaft, Mitglieder seiner Organe oder Mitarbeiter und deren Angeh\u00f6rige, die im Unterpunkt 1. genannt sind, beteiligt sind auf einer anderen Grundlage als im Verh\u00e4ltnis zu Dritten oder zu h\u00f6heren als den Marktpreisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde dieser Paragraf mit Pkt. 3 mit folgenden Vortlaut erg\u00e4nzt]<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;KAPITEL V &#8211; DIE \u00dcBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN&#8221; tab_id=&#8221;1607330613687-f24e6964-67bd&#8221;][vc_column_text]<b><strong>KAPITEL <\/strong>V<\/b><\/p>\n<h2>DIE \u00dcBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN<\/h2>\n<p>\u00a7 55.<\/p>\n<p>Diese Satzung darf mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung der Gesellschaft ver\u00e4ndert werden, der mit absoluten Stimmenmehrheit gefa\u00dft wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 56.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Gesellschaft darf mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung aufgel\u00f6st werden, der mit absoluten Stimmenmehrheit gefa\u00dft wird, wobei das \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Beschlussprojekt den Delegierten zusammen mit der Benachrichtigung \u00fcber die \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Versammlung verk\u00fcndigt werden muss.<\/li>\n<li>Falls der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung der Gesellschaft gefasst wird, beruft die Delegiertenversammlung einen Liquidator ein.<\/li>\n<li>Die Delegiertenversammlung fassend den Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung der Gesellschaft, bestimmt auch die Art und Weise der Durchf\u00fchrung der Liquidation \u00a0\u00a0 sowie die Verwendung des gebliebenen Verm\u00f6gens der Gesellschaft. F\u00fcr den \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Fall, dass das Verm\u00f6gen der Gesellschaft aus dem Mitteln der Deutschen \u00a0 Minderheit in Polen stammt oder unter Beteiligung solcher Mittel geschaffen \u00a0\u00a0 wurde, ist die Delegiertenversammlung bei der Beschlussfassung nach Absatz 1 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 verpflichtet, sein Verm\u00f6gen anderen Organisationen der deutschen Minderheit in \u00a0 Polen zuzuweisen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>wurde in diesem Paragrafen der Vortlaut im Pkt. 3 ge\u00e4ndert]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 57.<\/p>\n<p>Das Inkrafttreten dieser Satzung erfolgt mit ihrer Beschlie\u00dfung im Moment ihrer Registrierung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 58.<\/p>\n<p>Erlaubt ist die allgemein in deutscher Sprache angewandte Bezeichnung der Gesellschaft: \u201eDeutscher Freundschaftskreis\u201c und die Abk\u00fcrzung: \u201eDFK\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 59.<\/p>\n<p>Es ist die M\u00f6glichkeit der Titelverleihung \u201eEhrenvorsitzender\u201c festgestellt, der mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung der Gesellschaft verleihen wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 60.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Gesellschaft ist eine Organisation der nationalen Minderheit, deren Bedeutung im Sinne internationaler Rechtsvorschriften geregelt ist.<\/li>\n<li>In Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht geregelt sind, finden Vorschriften genannten im \u00a7 4 Abs. 1, entsprechende Ausf\u00fchrungsvorschriften sowie andere internationale Bestimmungen \u00fcber Minderheiten ihre Anwendung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser einheitliche Text enth\u00e4lt die mit Beschluss der Delegiertenversammlung der Gesellschaft vom 31. M\u00e4rz 2004 beschlossene Satzung der Gesellschaft, ge\u00e4ndert durch den Beschluss der Delegiertenversammlung der Gesellschaft vom 27. M\u00e4rz 2010, en Beschluss vom 25. September 2011 und den Beschluss vom 25. April 2015 unter Verwendung der einheitlichen Nummerierungder Regelungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Racib\u00f3rz, den 25. April 2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Waldemar \u015awierczek\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Marcin Lippa<\/p>\n<p><em>Schatzmeister\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorsitzender<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][\/vc_tta_accordion][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] SATZUNG DER GESELLSCHAFT: \u201eSOZIAL-KULTURELLE GESELLSCHAFT DER DEUTSCHEN IN DER WOIWODSCHFT SCHLESIEN\u201d [\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_tta_accordion active_section=&#8221;0&#8243;][vc_tta_section title=&#8221;KAPITEL I &#8211; ALLGEMEINE FESTSTELLUNGEN&#8221; tab_id=&#8221;1607330460554-f4e177b0-aff4&#8243;][vc_column_text]KAPITEL I ALLGEMEINE FESTSTELLUNGEN \u00a7 1. Die Gesellschaft: mit der Bezeichnung: Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen in der Woiwodschaft Schlesien, im weiteren Text &#8220;Gesellschaft&#8221; genannt, ist eine freiwillige, selbstverwaltende, dauernde Vereinigung, die zum Ziel die Entwicklung und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dfkschlesien.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/10818"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dfkschlesien.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/dfkschlesien.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dfkschlesien.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dfkschlesien.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10818"}],"version-history":[{"count":24,"href":"https:\/\/dfkschlesien.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/10818\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":12587,"href":"https:\/\/dfkschlesien.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/10818\/revisions\/12587"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dfkschlesien.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10818"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}