{"id":13698,"date":"2026-03-02T13:20:41","date_gmt":"2026-03-02T12:20:41","guid":{"rendered":"https:\/\/dfkschlesien.pl\/?p=13698"},"modified":"2026-03-02T13:20:41","modified_gmt":"2026-03-02T12:20:41","slug":"zwolnienie-z-drugiego-jezyka-obcego-w-klasach-vii-viii-co-powinni-wiedziec-rodzice-i-szkoly","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dfkschlesien.pl\/de\/2026\/03\/02\/zwolnienie-z-drugiego-jezyka-obcego-w-klasach-vii-viii-co-powinni-wiedziec-rodzice-i-szkoly\/","title":{"rendered":"Befreiung vom Unterricht einer zweiten Fremdsprache in der 7. und 8. Klasse \u2013 was sollten Eltern und Schulen wissen?"},"content":{"rendered":"<p>Seit diesem Schuljahr gilt eine neue Verordnung des Bildungsministeriums. Sie betrifft Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der 7. und 8. Klasse der Grundschule, die eine Sprache einer nationalen oder ethnischen Minderheit oder eine Regionalsprache (z. B. Deutsch als Minderheitensprache) lernen.<\/p>\n<p>Im Folgenden erl\u00e4utern wir die wichtigsten Regeln auf einfache und praktische Weise.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Wer kann von der zweiten Sprache befreit werden?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Schulleitung kann eine Sch\u00fclerin oder einen Sch\u00fcler vom Pflichtunterricht einer zweiten modernen Fremdsprache (oder Latein) in der 7. und\/oder 8. Klasse befreien, wenn die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler gleichzeitig am Unterricht einer Minderheitensprache (z. B. Deutsch als Minderheitensprache) teilnimmt.<\/p>\n<p>Die Entscheidung trifft die Schulleitung, jedoch nur auf Antrag der Eltern.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Bis wann muss der Antrag gestellt werden?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Eltern m\u00fcssen einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen:<\/p>\n<p>\u2013 bis zum 31. M\u00e4rz des Jahres, das dem Schuljahr vorausgeht, in dem die Befreiung gelten soll.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Wie sollte der Antrag aussehen?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Verordnung schreibt kein fertiges Formular vor, aber der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Es reicht ein einfaches Schreiben, in dem der Elternteil:<\/p>\n<p>\u2013 den Vor- und Nachnamen des Kindes angibt,<\/p>\n<p>\u2013 die Klasse und das Schuljahr angibt,<\/p>\n<p>\u2013 um die Befreiung von der zweiten Fremdsprache (oder Latein) bittet,<\/p>\n<p>\u2013 dar\u00fcber informiert, dass das Kind Deutsch als Minderheitensprache lernen wird.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Muss ein Antrag auf Minderheitensprachunterricht erneut gestellt werden?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Es ist nicht erforderlich, einen erneuten Antrag auf Unterricht in einer Minderheitensprache zu stellen, wenn das Kind bereits zuvor (z. B. in der 6. Klasse) daran teilgenommen hat und die Unterlagen eingereicht wurden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Was ist mit der Pr\u00fcfung der Achtkl\u00e4ssler?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler, die oder der Deutsch als Minderheitensprache lernt und von der zweiten Fremdsprache befreit ist, kann die Pr\u00fcfung der Achtkl\u00e4ssler in Deutsch als Fremdsprache nicht ablegen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Wie sieht die Eintragung in den Dokumenten aus?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler von der zweiten Fremdsprache oder Latein befreit wird, erscheint in den Schulunterlagen anstelle der Note der Vermerk \u201ebefreit\u201d.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Was passiert, wenn man vor der 8. <\/strong><strong>Klasse die Minderheitensprache aufgibt?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler aufh\u00f6rt, am Unterricht Deutsch als Minderheitensprache teilzunehmen, muss sie oder er in der 8. Klasse mit dem Pflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache oder Latein beginnen. In diesem Fall muss die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler den Stoff des Vorjahres selbstst\u00e4ndig nachholen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Organisation des Unterrichts in der Schule<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Es ist m\u00f6glich, dass ein Teil der Lernenden weiterhin Deutsch als Minderheitensprache lernt und von der Befreiung vom Unterricht in einer zweiten Fremdsprache profitiert, w\u00e4hrend ein anderer Teil zu Deutsch als Fremdsprache wechselt. In diesem Fall kann die Schule gleichzeitig zwei verschiedene Gruppen bilden \u2013 eine f\u00fcr die Minderheitensprache und eine f\u00fcr die Fremdsprache.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Zusammenfassung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die neuen Vorschriften erm\u00f6glichen eine Verringerung der Anzahl der Pflichtsprachen in der 7. und 8. Klasse. Wenn eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler bis zum Ende der Grundschule eine Minderheitensprache lernt, wird die Note f\u00fcr dieses Fach im Grundschulzeugnis aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Informationen zur Verordnung und Antworten des Bundesministeriums auf verschiedene Fragen zur Verordnung finden Sie auf der Bildungsplattform der deutschen Minderheit:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/supereule.pl\/rownowaznosc-jezyka-niemieckiego-jako-jezyka-mniejszosci-z-nowozytnym-jezykiem-obcym-lub-z-jezykiem-lacinskim-w-klasach-vii-i-viii-szkoly-podstawowej\/\">https:\/\/supereule.pl\/rownowaznosc-jezyka-niemieckiego-jako-jezyka-mniejszosci-z-nowozytnym-jezykiem-obcym-lub-z-jezykiem-lacinskim-w-klasach-vii-i-viii-szkoly-podstawowej\/<\/a><\/p>\n<p>Wir laden Sie auch ein, sich mit der Schulaufsichtsbeh\u00f6rde in Verbindung zu setzen. Nachstehend finden Sie die Kontaktdaten der methodischen Berater und regionalen Schulinspektoren:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/supereule.pl\/doradcy-metodyczni-oraz-wizytatorzy-rejonowi-jezyk-mniejszosci\/\">https:\/\/supereule.pl\/doradcy-metodyczni-oraz-wizytatorzy-rejonowi-jezyk-mniejszosci\/<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit diesem Schuljahr gilt eine neue Verordnung des Bildungsministeriums. Sie betrifft Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der 7. und 8. Klasse der Grundschule, die eine Sprache einer nationalen oder ethnischen Minderheit oder eine Regionalsprache (z. B. Deutsch als Minderheitensprache) lernen. Im Folgenden erl\u00e4utern wir die wichtigsten Regeln auf einfache und praktische Weise. 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