Die vorgezogene Bundestagswahl in Deutschland wurde für Ende Februar geplant. Als
deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger, die/der in Polen lebt, können Sie
an der Wahl teilnehmen. Daher sollten Sie so schnell wie möglich einen Antrag auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können sich bereits in das Wählerverzeichnis
eintragen lassen, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht vom
Wahlrecht ausgeschlossen sind. Um in das Verzeichnis aufgenommen zu werden, muss ein
Antrag ausgefüllt und an die entsprechende Gemeinde in Deutschland geschickt werden.
In dieser Situation gibt es zwei Fälle:
a) Wenn jemand mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland angemeldet
war, füllt er den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung
(https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-
9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf) aus und schickt ihn dann per Post oder
per E-Mail an die Gemeinde in Deutschland, in der er vor seinem Auszug zuletzt
angemeldet war.
b) Wenn jemand nie in Deutschland angemeldet war oder weniger als drei Monate in
Deutschland gelebt hat, muss er den Antrag bei der Gemeinde in Deutschland stellen,
mit der er am engsten verbunden und daher von der politischen Lage in Deutschland
betroffen ist. In diesem Fall sollte der Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung
ausgefüllt werden (https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-
9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf). Da die darin enthaltene
eidesstattliche Versicherung persönlich zu unterschreiben ist, muss das Formular
ausgedruckt und unterschrieben auf dem Postweg an die zuständige Gemeindebehörde
gesandt werden. Zum Antrag sollte außerdem auf einem gesonderten Blatt eine
Begründung beigefügt werden, aus welchen Gründen eine unmittelbare Betroffenheit
von der politischen Lage in Deutschland vorliegt und inwieweit diese zu der
Gemeinde besteht, bei der der Antrag gestellt wird. Die entsprechenden Tatsachen sind
glaubhaft zu machen.
ACHTUNG! Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens zum
21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die
Stimmabgabe erfolgt dann per Briefwahl.
Angesichts der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und des Neuen Jahres möchten wir Sie
ermuntern, Ihren Antrag so schnell wie möglich einzureichen. Es besteht die Möglichkeit,
dass viele Beamte in dieser Zeit im Urlaub sein werden, was die Bearbeitungszeit der Anträge
beeinflussen kann. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es besser, Ihren Antrag jetzt
auszufüllen und zu schicken.
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen
Antragsformulare sind hier verfügbar::
https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilun
g_AD.html
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier: https://polen.diplo.de/pl-de/-
/2684312