Jede Person deutscher Herkunft kann Vollmitglied der deutschen Minderheit werden, indem sie eine Beitrittserklärung unterzeichnet und beim Sitz der DMi diese Erklärung vorliegt.

 

Wir sind auch für die polnische Mehrheit und die Deutschen aus der Bundesrepublik nicht geschlossen. Fördermitglied kann jeder werden, der sich für die deutsche Kultur begeistert und unser reichhaltiges kulturelles Angebot nutzen möchte, auch wenn er oder sie nicht deutscher Herkunft ist.

 

Über Mitgliedsbeiträge und Treffzeiten können Sie sich bei der DMI-Organisation in Ihrer Nähe informieren.

 

Sie können die Beitrittserklärung unten herunterladen.

Projektziele:

Belebung der Projektarbeit der Gruppen der deutschen Minderheit in Polen;
Festigung der deutschen Kultur, Sprache und Identität;
Modernisierung der Projektideen;
Erhöhung der Motivation zur Beteiligung innerhalb der deutschen Gemeinschaft;
Steigendes ehrenamtliches Engagement;
bessere Zusammenarbeit zwischen den Generationen innerhalb der deutschen Minderheit;
Verbundenheit der jüngsten Generation mit den Begegnungsstätten der deutschen Minderheit;

Mögliche Projekte: thematische Ausstellungen; Referate und Vorlesungen; Begegnungen; Workshops; Konferenzen; Treffen an Feiertagen wie Allerheiligen, Tag der deutschen Einheit, Volkstrauertag, Tag der Muttersprache; Partnerschaftliche Besuche*; Publikationen (nur als Ergebnis eines Projekts); Verewigungen möglich (nur im Rahmen eines Projekts); Sportmaßnahmen, die nach einer separaten Definition zugestimmt werden können**

Die Zuwendung muss nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit ausgegeben werden.

Die Antragsteller sind DFK Ortsgruppen (mit Unterstützung der Projektbetreuer), sowie Gemeindevorstände der DMI. Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.
jede DMI-Gruppe (jedes DFK) darf maximal 6 Projekte pro Jahr beantragen und organisieren; in den Regionen Oppeln und Schlesien dürfen davon 4 Projekte eigenständig sein, 2 weitere können die Antragsteller nur in Zusammenarbeit mit einer passiven Gruppe organisieren, die bisher keine, bzw. einzelne Projekte im Rahmen von „Konsolidierung“ beantragte.
Eine 100% Projektförderung ist nicht möglich, 15% der Eigenmittel sind erforderlich. Sie sind im Kostenplan nachzuweisen, bei der Abrechnung müssen sie in Form von Rechnungen belegt werden. Die Kosten für Eintrittskarten können nicht rückerstattet werden.

Im Rahmen dieser Initiative werden kulturelle Projekte vorbereitet und realisiert, mit Unterstützung von jungen „Projektbetreuern”. Die Betreuer werden geschult, wie man Anträge stellt, vorbereitet und abrechnet, sie sind auch für konkrete Gemeinden und Gruppen verantwortlich.

DFK Vorstände und Gemeindevorstände stellen über Gemeindekoordiantoren Anträge. Die Liste der aktuellen Gemeindekoordinatoren befindet sich rechts.

Das Hauptziel des Projekts ist die Pflege der deutschen Kultur, Sprache und Identität sowie die Förderung der Aktivität der Gruppen der deutschen Minderheit. Ein weiteres Ziel ist das Gelangen an schwächere Gruppen und die Unterstützung ihrer kulturellen Tätigkeit.

Mögliche Projekte sind:

themengebundene Ausstellungen;
Autorentreffen, Vorlesungen, Konferenzen;
kreative Workshops;
partnerschaftliche Treffen (max 1 projekt na DFK)
Sporttreffen;

Realisierung der Projekte: März  – November 2020

Antragstellung: min. 4 Wochen vor der Veranstaltung.

Der Antragsteller kann max. 4 Projekte alleine + 2 Projekte gemeinsam mit schwächeren DFKs realisieren.

Die maximale Summer der Förderung von einem Projekt beträgt: 2500 PLN.

Bein Projekt ist ein Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 15 % der Summe der Förderung erforderlich.

Bei Bedarf kann ein Antragsteller eine Förderung für das Projekt in Höhe von max. 80 % der Förderungssumme erhalten. Der Restbetrag wird nach Abrechnung des Projekts überwiesen.

Bei zivilrechtlichen Verträgen wird der Vorschuss um die Summe des Vertrages gemindert. Alle zivilrechtlichen Verträge (Auftrag, Werkvetrag) zahlt das Büro der SKGD unmittelbar an das Konto des Referenten aus. Die DFK Vorstände und Koordinatoren sind nicht dazu berechtigt die Honorare für die geschlossenen Verträge mit Privatpersonen in bar auszahlen.

Vorschüsse und Abrechnungen werden an das Konto des Gemeindekoordinators überwiesen. Der Gemeindekoordinator vereinbart gemeinsam mit dem DFK Vorstand die Art der Mittelübergabe für das konkrete Projekt.

Frist für die Abrechnung des Projekts: zwei Wochen nach der Veranstaltung.

Die Abrechnung umfasst:

Zusammenstellung von Rechnungen– Tabelle in Polnisch und Deutsch
Originalrechnungen (Beschrieben nach allgemeinen Vorgaben der SKGD)
Beiderseitigen Kopien der Rechnungen mit grüner Beschreibung
Bericht – in deutscher Sprache
Minimum 2 Fotos, Plakate, zweisprachige Einladungen, Zeitungsausschnitte
Anwesenheitsliste im Original

Die obersten Grenzen für die Beträge wurden im Regelment festgelegt:

Bewirtung 12 zł /Person (max. 600 PLN)
Musikalische Umrahmung max. 400 PLN
Beschallung max. 400 PLN
Materialien, Bastelsachen u.a. bis max. 500 PLN
Bei Projekten – Wettbewerben Preise bis zu einer Höhe von 500 PLN
Bei Sportprojekten Preise bis zu einer Höhe von 200 PLN
Bei Sportprojekten ein Honorar für einen Schiedsrichter in Höhe bis zu max. 250 PLN
Bei Partnerprojekten Frühstück mit Beköstigung bis max. 90 PLN
Honorar für die Referenten max. 210 PLN oder max. 400 PLN, wird je nach Qualifikationen der Referenten festgelegt
Maximal 2 Referenten im Projekt.

Die häufigsten Probleme:

keine Bilder;
das Fehlen von geeigneten Fotos (auf den Fotos fehlen Banner der SKGD, oder es befinden sich Banner der Projekte der Konsolidierung + des Konsulat auf einem Foto);
im Rahmen der Verträge mit Privatpersonen werden die Summen von den Vorständen in bar ausbezahlt;
die Fristen für die Abrechnung werden nicht eingehalten;
Anträge und Anwesenheitslisten werden auf alten Formularen ausgefüllt.
Rechnungen mit einem Datum nach der Projektdurchführung

Diese Projekte werden aus den Mitteln des Ministerium des Innern für Bau und Heimat der Bundesrepublik Deutschland über den Verband deutscher Sozial-Kulturellen Gesellschaften in Polen finanziert.

Download

Jede Ortsgruppe und jeder Kreisverband des Deutschen Freundschaftskreises im Bezirk Schlesien (DFK) kann durch das DFK Bezirksbüro in Ratibor eine finanzielle Unterstützung für Kulturprojekte aus den Mitteln des Konsulates der BRD in Oppeln erhalten. Für diesen Zweck muss ein Antrag vorbereitet und folgendermaßen gestellt werden: die DFK Ortsgruppe an den DFK Kreisverband und der DFK Kreisverband an das DFK Bezirksbüro in Ratibor. Jeder Antrag muss mindestens drei Monate vor dem Projektbeginn in das DFK Bezirksbüro eingereicht werden und mindestens 20% Eigen- oder Drittmitteln garantieren.
Das Reglement bezüglich der Durchführung von Kulturprojekten aus den Mitteln des Konsulates der BRD in Oppeln, sowie Antrags- und Abrechnungsformular sind auf unserer Seite zu finden:

Der Deutsche Freundschaftskreis im Bezirk Schlesien (DFK) unterstützt die deutschsprachigen Kulturgruppen, darunter: Chöre und Gesangsgruppen, Kinder- und Jugendgruppen, Tanzgruppen und Orchester, die beim jeweiligen DFK oder Kreisverband tätig sind. Jedes Jahr werden für diesen Zweck Anträge auf finanzielle Unterstützung beim Ministeriums des Innern und Verwaltung aus Warschau und Konsulat der BRD in Oppeln gestellt und erfolgreich bewilligt. In Rahmen der kulturellen Tätigkeit haben die Gruppen Proben, nehmen an Workshops teil, präsentieren sich bei Wettbewerben und Durchschauen, wie auch treten bei verschiedenen Veranstaltungen auf. Der DFK arbeitet auch mit befreundeten Künstlern zusammen.

Um eine finanzielle Unterstützung für Tätigkeit der DFK Kulturgruppen zu erhalten verweisen wir Sie zum Reglement, Antragsformular und weiteren nötigen Materialien.

Jede Ortsgruppe und jeder Kreisverband des Deutschen Freundschaftskreises im Bezirk Schlesien (DFK) kann durch das DFK Bezirksbüro in Ratibor eine finanzielle Unterstützung für Deutschkurse erhalten. Diese Kurse sind ausschließlich für das außerschulische Erlernen der deutschen Sprache für Erwachsene gedacht.

Das Reglement bezüglich der Durchführung von Deutschkursen, sowie Antragsformular sind auf unserer Seite zu finden:

Alle DFK-Ortsgruppen müssen jedes Jahr mindestens eine Mitgliederversammlung abhalten. Andererseits findet alle 4 Jahre eine Mitgliederversammlung statt, bei der ein neuer Vorstand der Ortsgruppe gewählt wird, und möglicherweise eine Revisionskommission.

Der Wahlkalender der Strukturen der Woiwodschaft Schlesien wird vom Bezirksvorstand festgelegt.

Jede Person, die am Anfang des Kalenderjahres ihre Steuererklärung beim Finanzamt abgibt, kann 1% ihrer Steuer der deutschen Minderheit übergeben. Diese Mittel kann man einer konkreten DFK-Ortsgruppe oder dem Bezirksvorstand übergeben.

Unten finden Sie eine Anleitung, wie man das Formular bei Finanzamt richtig ausfüllt.

Wenn der Spender seinen Namen und Adresse presgeben möchte kreutzt er die Spalte Wyrażam zgodę ein.

Die Finanzämter informieren das Vorstandsbüro über die Gesamtsumme der Mittel, die im Rahmen des 1% eingegangen sind in September/Oktober. Dann erhalten die jeweiligen DFK Ortsgruppen auch Informationen, ob und in welcher Höhe Finanzmittel im Rahmen des 1% an sie ausgezahlt werden. Die Ortsgruppen können diese Finanzmittel im laufenden Kalenderjahr für ihre Tätigkeit ausgeben (z.B. Kulturprojekte) und diese Gelder auch im Vorfeld, nicht nur nach Erhalt der Mittel ausgegeben werden. Die Abrechnung für diese Mittel muss im SKGD Vorstandsbüro zum angegebenen Termin bei der Buchhaltung eingereicht werden.