2 Mrz 2026

Befreiung vom Unterricht einer zweiten Fremdsprache in der 7. und 8. Klasse – was sollten Eltern und Schulen wissen?

Seit diesem Schuljahr gilt eine neue Verordnung des Bildungsministeriums. Sie betrifft Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klasse der Grundschule, die eine Sprache einer nationalen oder ethnischen Minderheit oder eine Regionalsprache (z. B. Deutsch als Minderheitensprache) lernen.

Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Regeln auf einfache und praktische Weise.

  • Wer kann von der zweiten Sprache befreit werden?

Die Schulleitung kann eine Schülerin oder einen Schüler vom Pflichtunterricht einer zweiten modernen Fremdsprache (oder Latein) in der 7. und/oder 8. Klasse befreien, wenn die Schülerin oder der Schüler gleichzeitig am Unterricht einer Minderheitensprache (z. B. Deutsch als Minderheitensprache) teilnimmt.

Die Entscheidung trifft die Schulleitung, jedoch nur auf Antrag der Eltern.

  • Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Die Eltern müssen einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen:

– bis zum 31. März des Jahres, das dem Schuljahr vorausgeht, in dem die Befreiung gelten soll.

  • Wie sollte der Antrag aussehen?

Die Verordnung schreibt kein fertiges Formular vor, aber der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Es reicht ein einfaches Schreiben, in dem der Elternteil:

– den Vor- und Nachnamen des Kindes angibt,

– die Klasse und das Schuljahr angibt,

– um die Befreiung von der zweiten Fremdsprache (oder Latein) bittet,

– darüber informiert, dass das Kind Deutsch als Minderheitensprache lernen wird.

  • Muss ein Antrag auf Minderheitensprachunterricht erneut gestellt werden?

Es ist nicht erforderlich, einen erneuten Antrag auf Unterricht in einer Minderheitensprache zu stellen, wenn das Kind bereits zuvor (z. B. in der 6. Klasse) daran teilgenommen hat und die Unterlagen eingereicht wurden.

  • Was ist mit der Prüfung der Achtklässler?

Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der Deutsch als Minderheitensprache lernt und von der zweiten Fremdsprache befreit ist, kann die Prüfung der Achtklässler in Deutsch als Fremdsprache nicht ablegen.

  • Wie sieht die Eintragung in den Dokumenten aus?

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler von der zweiten Fremdsprache oder Latein befreit wird, erscheint in den Schulunterlagen anstelle der Note der Vermerk „befreit”.

  • Was passiert, wenn man vor der 8. Klasse die Minderheitensprache aufgibt?

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler aufhört, am Unterricht Deutsch als Minderheitensprache teilzunehmen, muss sie oder er in der 8. Klasse mit dem Pflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache oder Latein beginnen. In diesem Fall muss die Schülerin oder der Schüler den Stoff des Vorjahres selbstständig nachholen.

  • Organisation des Unterrichts in der Schule

Es ist möglich, dass ein Teil der Lernenden weiterhin Deutsch als Minderheitensprache lernt und von der Befreiung vom Unterricht in einer zweiten Fremdsprache profitiert, während ein anderer Teil zu Deutsch als Fremdsprache wechselt. In diesem Fall kann die Schule gleichzeitig zwei verschiedene Gruppen bilden – eine für die Minderheitensprache und eine für die Fremdsprache.

  • Zusammenfassung

Die neuen Vorschriften ermöglichen eine Verringerung der Anzahl der Pflichtsprachen in der 7. und 8. Klasse. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler bis zum Ende der Grundschule eine Minderheitensprache lernt, wird die Note für dieses Fach im Grundschulzeugnis aufgeführt.

 

Informationen zur Verordnung und Antworten des Bundesministeriums auf verschiedene Fragen zur Verordnung finden Sie auf der Bildungsplattform der deutschen Minderheit:

https://supereule.pl/rownowaznosc-jezyka-niemieckiego-jako-jezyka-mniejszosci-z-nowozytnym-jezykiem-obcym-lub-z-jezykiem-lacinskim-w-klasach-vii-i-viii-szkoly-podstawowej/

Wir laden Sie auch ein, sich mit der Schulaufsichtsbehörde in Verbindung zu setzen. Nachstehend finden Sie die Kontaktdaten der methodischen Berater und regionalen Schulinspektoren:

https://supereule.pl/doradcy-metodyczni-oraz-wizytatorzy-rejonowi-jezyk-mniejszosci/

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